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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BEDIT - Stefan Gutjahr

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verkaufsverträge und
Warenlieferungen der Firma BEDIT - Stefan Gutjahr (nachfolgend BEDIT genannt), Riehen, im Verkehr mit
den Kunden. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufbedingungen des Kunden, werden
nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von BEDIT ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

1. Preise
2. Lieferumfang, Lieferzeit und Gefahrenübergang
3. Vertrag
4. Abnahme
5. Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
7. Garantie
8. Instandsetzung
9. Warenrücknahme
10. Haftung
11. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

1. Preise

1.1 Die Preise in den Preislisten verstehen sich rein netto exkl. MwSt. Die von BEDIT herausgegebenen Preislisten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.

1.2 Versand- und Versicherungskosten gehen zulasten des Kunden, sofern keine andere Absprache getroffen wurde.

1.3 Werden die Geräte ausgeführt, trägt der Kunde die anfallenden Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Hierfür gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Steuer- und Abgabensätze.

1.4 Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die (Wieder-)Ausfuhr von Hard- und Softwareprodukten (in bestimmten Fällen auch deren Weitergabe im Inland) aufgrund einer von BEDIT gegenüber den zuständigen staatlichen Behörden eingegangenen Verpflichtung grundsätzlich untersagt bzw. nur nach Erhalt einer besonderen Bewilligung gestattet ist. Diese Verpflichtung geht auf den Käufer über und ist bei einer allfälligen Weitergabe dem jeweiligen Erwerber zu übertragen.

2. Lieferumfang, Lieferzeit und Gefahrenübergang

2.1
Für den Lieferumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. Rechnung massgeblich. BEDIT ist auch zur Teillieferung berechtigt.

2.2 Versand- und Lieferfristen sind sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich festgehalten ohne Fälligkeits- oder Fixcharakter.

2.3 Befindet sich BEDIT in Verzug, so hat der Kunde BEDIT eine angemessene Nachfrist zu setzen.

2.4 Wird BEDIT an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs- oder Lieferstörungen - bei BEDIT oder deren Lieferanten - garantiert z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Krieg, Aussperrungen oder höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er nach Ablauf der verlängerten Frist BEDIT schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt.

2.5 Wird BEDIT die Vertragserfüllung aus den in Ziffer 2.4 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird BEDIT von der Lieferpflicht befreit.

2.6 Von der Behinderung nach Ziffer 2.4 oder der Unmöglichkeit nach Ziffer 2.5 wird BEDIT den Kunden benachrichtigen.

2.7 Alle Waren und Verkaufsgegenstände werden ohne anderslautende Vereinbarung per Spedition oder von BEDIT geliefert.

2.8 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von BEDIT verlässt. Alle Sendungen, einschliesslich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEDIT - Stefan Gutjahr.

3. Vertrag

3.1
Angebote von BEDIT sind grundsätzlich freibleibend, soweit nicht schriftlich eine Bindefrist im Angebot angegeben ist.

3.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und technische Daten, sind nur annähernd massgebend, soweit sie von BEDIT nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.

3.3 Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von BEDIT zustande. Er richtet sich ausschliesslich nach den vorliegenden Bestimmungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Kunden anerkannt werden.

3.4 Nebenabreden oder von diesem Vertrag abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von BEDIT.

3.5 Die Lieferung von Softwareprodukten erfolgt ausschliesslich in Lizenz, d.h. nur zum Gebrauch. Software-Produkte werden nur gemäss den Lizenzbestimmungen des entsprechenden Herstellers abgegeben, welche der Kunde anerkennt.

4. Abnahme

4.1
Der Kunde ist verpflichtet, Lieferung und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Kunde eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

4.2 Beanstandungen wegen Minderlieferung sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder telefonisch anzubringen, ansonsten gilt die Lieferung als akzeptiert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Ware bei Erhalt und vor der Benutzung zu kontrollieren.

4.3 Ein allfälliger Transportschaden ist unmittelbar bei Erhalt der Ware beim zuständigen Transporteur oder innert einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bei BEDIT zu melden.

4.4 BEDIT übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden infolge Einwirkung höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag etc.).

5. Zahlung

5.1
Bei Rechnungen bis CHF 100.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20. - automatisch berechnet.

5.2 Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung sofort ohne jeden Abzug fällig. Die Zurückhaltung oder Kürzung der Zahlung wegen Mängeln, sonstigen Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen sind nicht zulässig.

5.3 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von BEDIT bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von BEDIT. BEDIT ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register am Wohnsitz des Käufers gem. Art. 715 ZGB eintragen zu lassen. Der Käufer gibt stillschweigend sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Eigentumsvorbehalte, so dass BEDIT den Vorbehalt ohne Mitwirkung des Käufers eintragen lassen kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEDIT - Stefan Gutjahr.

6.2 Drohende und eintretende Vollstreckungsmassnahmen und Rechtsansprüche Dritter gegenüber Ware, an denen sich BEDIT das Eigentum vorbehalten hat, sind BEDIT unverzüglich anzuzeigen.

6.3 BEDIT oder ihre Lieferanten sind und bleiben Inhaber aller Eigentums-, Patent-, Kopier-, Wiedergabe- und anderer Rechte an der Software, Bedienungsanleitung, an anderem
schriftlichen Begleitmaterial, an als geschützt bezeichneter Informationen und den Nachträgen dazu.

7. Garantie

7.1
Garantie wird ausschliesslich auf die ausdrücklich als verbindlich angegebenen Eigenschaften (siehe dazu Ziffer 3.2) und zu nachfolgenden Bedingungen gewährt. Eine weitergehende Garantie bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

7.2 Wir garantieren dem Kunden, dass die gelieferten Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Mängeln sind, welche die Gebrauchstauglichkeit wesentlich
einschränken oder aufheben.

7.3 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, wobei wir uns die Wahl zwischen beiden Möglichkeiten vorbehalten. Anerkannte Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer Wahl entweder bei uns im Haus oder im Unternehmen des Kunden.

7.4 Mängelrügen für offene Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, für Geräte (Komplettsysteme ausser Monitore) aber spätestens 24 Monate nach Gefahrenübergang (Garantiefrist) für Notebooks und Einzelkomponenten (z.B. Platinen, Festplatte, Drucker usw.) spätestens 12 Monate (Notebooks Akkus 3 Monate Garantie, Display ausgeschlossen) nach Gefahrenübergang, bei BEDIT schriftlich oder telefonisch anzumelden. Wenn von BEDIT nicht anders angewiesen, wird der Kunde das mangelhafte Erzeugnis zusammen mit der Rechnungskopie und der Beschreibung des Mangels umgehend BEDIT zusenden, ansonsten verliert er den Garantie-Anspruch.

7.5 BEDIT kann die Annahme zurückgesandter Ware verweigern, wenn BEDIT nicht zuvor vom Grund der Rücksendung unterrichtet worden ist, oder kein Lieferschein, keine Rechnungskopie, sowie keine genaue Fehlerbeschreibung mitgesandt worden ist.

7.6 Die Instandsetzung von Geräten oder der Austausch von Teilen oder ganzen Geräten unter Garantie hat keine Hemmung, Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist zur Folge, auch nicht für die reparierten oder ausgetauschten Teile. Ausgetauschte Teile sind Eigentum von BEDIT.

7.7 Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten trägt der Kunde.

7.8 Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn die Garantiebestimmungen vom Kunden nicht eingehalten werde sowie bei Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung,
übermassiger physikalischer oder elektrischer Belastung oder Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen von BEDIT oder deren Lieferanten entsprechender Betriebsmittel oder Betriebsumgebungen.

7.9 Bei unfachmännischen Eingriffen in die Erzeugnisse oder unsachgemässer Bedienung sowie bei fehlerhafter Softwareinstallation durch den Kunden oder Dritte oder wenn kein Fehler feststellbar ist, ist BEDIT berechtiget, die Kosten der Überprüfung und allfälligen Instandsetzung sowie die Kosten des Telefon-Hotline-Service in Rechnung zu stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEDIT - Stefan Gutjahr.

7.10 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen und werden durch die vorstehende Garantie ersetzt.

8. Instandsetzung

8.1
Instandsetzung ausserhalb der Garantie sind entgeltlich.

8.2 Ausgetauschte Teile fallen ins Eigentum von BEDIT und auf Ersatzteilen und Ersatzkomponenten gilt eine 3-monatige Garantiefrist (NB Akku ausgeschlossen).
Für diese Garantie gelten Ziffer 7.0 bis 7.10 analog.

9. Warenrücknahme

9.1
Warenrücksendungen sind vorher grundsätzlich mit dem zuständigen Verkäufer oder der Geschäftsleitung abzusprechen ( siehe 7.5 ). Wir behalten uns vor, Ware ohne vorherige Zustimmung zur Rücksendung wieder an den Absender zurückzusenden. Bei Warenrücknahmen wird eine Gutschrift erstellt.

10. Haftung

10.1
BEDIT haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden des Kunden, einschliesslich entgangenem Gewinn, soweit BEDIT nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.BEDIT ist stets bemüht, Ihnen ein ausgereiftes und stabiles System anzubieten. Kommt es infolge von Erweiterungen der Programmcodes oder Systemausfällen zu Datenverlusten, so kann die BEDIT dafür nicht haftbar gemacht werden.

11. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

11.2 Zwischen den Parteien gilt Schweizer Recht. Die Anwendungen des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Wareneinkauf sind ausgeschlossen.

11.3 Für alle Rechte und Pflichten, auch aus Schecks und Wechsel gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. Basel, im Juli 2019 / Die Geschäftsleitung.




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